Ablauf Beratung & Kauf Immobilie in Kroatien

Unser erster Kundenkontakt zwischen Ihnen - als Interessent an einer Immobilie in Kroatien - und uns geschieht über unsere Immobilien Angebote Kroatien, Mund-zu-Mund-Empfehlungen, unseren Facebook-Auftritt, sowie E-Mail und Telefon.

Danach begleiten wir entsprechend den direkten Kontakt des Käufers zu unserem Partner in Kroatien, der die angefragte Immobilie vor Ort betreut.

 

Besichtigung der Immobilie in Kroatien

Nachdem unser Interessent ein oder mehrere Immobilien in Kroatien besichtigen möchte, vereinbaren wir bei unserem kroatischen Partner einen Besichtigungstermin vor Ort.

Der Käufer bzw. Interessent kommt zum vereinbarten Termin nach Kroatien und wird von der kroatischen Agentur empfangen. Hier werden dem Käufer die gewünschten Immobilien gezeigt, seine Fragen beantwortet und weitere Schritte besprochen.
 

Dokumente zum Immobilienkauf in Kroatien

Unsere kroatische Partner-Agentur verfügt über die nötigen Dokumente für die angebotenen Immobilien. Der Check der zugehörigen Immobilien-Dokumente gehört zum Service der kroatischen Agentur, damit Käufer auf der sicheren Seite ist.

Diese Dokumente prüft der kroatische Partner vorab:

  • Grundbucheintrag
  • Eigentumsnachweis
  • Nutzungs- / Betriebsbewilligung
  • Besitzblatt
  • Katasteramt Auszug
  • Lastenfreiheit

 

Verhandlung & Vertrag zur kroatischen Immobilie

Bei Erwerbsinteresse des Käufers an einer der besichtigten kroatischen Immobilien, organisiert die kroatische Agentur ein Verhandlungsgespräch mit dem Verkäufer der Immobilie. Sie unterstützt den Käufer bei der Verhandlung mit dem Verkäufer.

Einigen sich Käufer und Verkäufer, wird ein Kaufvertrag geschlossen, inkl. einer Ausfertigung in Deutsch. Nach der Vertragsunterzeichnung zahlt der Käufer den gesamten Kaufpreis und wird Besitzer der Immobilie.

Wir stehen bei allem weiterhin für Sie bereit; z.B. bei Rückfragen, die mit unserem kroatischen Partner nicht geklärt werden können oder die Sie dort nicht stellen möchten, wenden Sie sich direkt an uns.

Abweichende Schritte: Vorvertrag und Anzahlung

Manchmal wird die Erstellung eines Immobilienkauf-Vorvertrags notwendig, wobei sich beide Seiten zur Schließung eines Hauptvertrages verpflichten. Der Käufer leistet dem Verkäufer eine Anzahlung in der Höhe von üblicherweise 10% des Kaufspreises.

Dieser Immobilienkauf-Vorvertrags unterschreibt ein Notar und der potenzielle Käufer wird in das Grundbuch als "Auflassungsvormerkung" eingetragen. Diese Auflassungsvormerkung stellt prinzipiell eine Reservierung / Offenhaltung für den Immobilien-Kauf dar. Mit dieser Eintragung signalisiert der Käufer sein echtes Kaufinteresse und er kann sich darauf verlassen, dass die Immobilie keiner anderen Person verkauft wird.
Ein Vorvertrag verursacht zusätzliche Kosten. Er ist aber in bestimmten Fällen hilfreich; z.B. wenn die Verkäufer eine Erbengemeinschaft sind.

Nach Klärung evtl. offener Punkte wird ein Haupt-Kaufvertrag erstellt und unterschrieben. Der Vertrag geht zu notariellen Bearbeitung.

Erwerbsgenehmigung der kroatischen Immobilie(n)

Der Vertrag wird nach dem "notariellen Schritt" und weiteren nötigen Unterlagen an das Ministerium für "Auswärtige Angelegenheiten in Zagreb" gesandt. Dort beantragt der Käufer eine Genehmigung zum Erwerb von kroatischen Immobilien. Die Zustimmung erfolgt nur für Staatsangehörige der Länder, die eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit mit der Republik Kroatien unterzeichnet haben; dazu gehören u.a. Deutschland und Österreich.
 

Grundbucheintragung & Eigentumsurkunde für kroatische Immobilie

Nach Zustimmung des "Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten" in Kroatien, kann das Immoblien-Eigentum in das Grundbuch beim entsprechenden Landgericht auf den Namen des Käufers eingetragen werden. Der Notar leitet die erforderlichen Schritte zur Umschreibung des Eigentumsrechtes ein.

Eigentumsurkunde für seine erworbene Immobilie

Nach dem Eintrag ins "kroatische" Grundbuch kann der neue Eigentümer bei Gericht die Eigentumsurkunde für seine kroatische Immobilie beantragen.

 

Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Kaufnebenkosten in Kroatien

Unsere kroatische Partner-Agentur wird den Käufer vorab über alle gesetzlichen Verpflichtungen eines Immobilienkäufs aufklären. Bei weiteren Fragen dazu können Sie gerne auf uns - K. Karas Immobilien - zurückgreifen.

Innerhalb von 30 Tagen nach Kaufvertrag-Unterzeichnung ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, bei der Steuerverwaltung in deren Gebiet das Grundstück liegt, seine Steuerpflicht anzumelden. Die Grunderwerbsteuer beträgt pauschal circa 4% des Kaufpreises*) und soll innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheides beglichen werden.  

Grundsteuer für bebaute Projekte in Kroatien

Die Grundsteuer wird in Kroatien nur bei bebauten Grundstücken erhoben. Sie liegt jährlich bei etwa 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche*).

Immobilien - Kaufnebenkosten

Beim Immobilienkauf fallen als Gebühren für Notar und Grundbucheintrag etwa 1,5% des Kaufpreises*) an .

 

Disclaimer - Haftungsausschluss zu o.g. Informationen, *)Kosten

Die o.g. Informationen sind nicht rechtsverbindlich und es handelt sich nicht um eine Rechtsauskunft. Diese Informationen unterliegen grundsätzlich zeitlichen, strukturellen und gesetzgeberischen Änderungen.

*) Die genannten Kosten, Steuern und Gebühren sind nur Anhaltspunkte. Diese unterliegen grundsätzlich ebenfalls Änderungen.

Bei Interesse, Beratung und Kaufbegleitung werden die Interessenten/Käufer auf die jeweils aktuellen Umstände, Vorgaben, Abläufe und Kosten hingewiesen.